Trinkwasser
Zum Schutz des Trinkwassers (DIN EN 1717, DIN 1988) und um die Einhaltung der Trinkwassergüte an jeder Zapfstelle zu gewährleisten muss nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gearbeitet werden. Am 01. November 2011 ist die „Trinkwasserverordnung 2011“ in Kraft getreten. Diese beinhaltet unter anderem Melde-und Untersuchungspflichten von Großanlagen bei Vermietung und öffentlichen Gebäuden. Die VDI 2035 bringt weitere Anforderungen im Bezug auf „Steinbildung und wasserseitige Korrosion“ beim Nachfüllen von Heizungswasser. Wir bieten ein umfangreiches und hochwertiges Angebot wie Wasserfilter mit Rückspülfunktion, Keimschutz, Nachspeisestation für Heizungsanlagen – erweiterbar mit Enthärtung bzw. Entsalzung, vollautomatischer Kalkschutz, vollautomatische Enthärtungsanlage sowie Sonderlösungen (UV-Behandlung, Umkehr-Osmose, Chlordosierung). Mehr Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.