Aktuelles 2020
Mit Hochdruck hat der Gesetzgeber noch im alten Jahr an der Umsetzung des Klimapaketes gearbeitet. Zum 01.01.2020 sind verschiedene gesetzliche Regelungen in Kraft getreten, die die Förderung erneuerbarer Energien regeln. Allen voran hat das BAFA mit Wirkung zum 01.01.2020 neue Förderrichtlinien veröffentlicht. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt mit, dass vor dem Hintergrund der Klimabeschlüsse der Bundesregierung zum 01.01.2020 Produktänderungen umgesetzt wurden. Abgerundet werden die genannten Förderanreize durch Beschlüsse zur steuerlichen Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbstgenutztem Eigentum. Die verabschiedeten Maßnahmen bieten eine große Chance, um dem Subventionsstau in den hessischen Heizungskellern entgegenzuwirken. Sie fordern allerdings auch unsere SHK-Fachbetriebe, die die Kunden nicht nur technisch, sondern auch im Hinblick auf die bestehenden Förderungen beraten wollen.
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